§ 1 Nutzung
Die Besucher nutzen die LaserTag Arena auf eigene Gefahr. Das Besteigen oder Verändern von Hindernissen ist untersagt. Auch ist das Rennen, hinlegen oder knien in unserer Anlage verboten. Bis sich die Augen an die Dunkelheit in unserer Arena gewöhnt haben, bitten wir um größtmögliche Vorsicht. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Sollten sich einige Mitspieler an die oben aufgeführten Verbote nicht halten, so behalten wir uns vor den Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und die Arena zu räumen. Gespielt wird idealerweise in dunkler Freizeitkleidung, mit sportlichem Schuhwerk. Jede Art militanter Kleidung, auch nur ansatzweise, ist untersagt. Wir bitten Sie, für die Einweisungen 15 min vor Spielbeginn anwesend zu sein. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder Verlängerung.
Keine Gruppe unter 16 Personen hat das Anrecht die Arena allein zu nutzen. Sind die Gruppen kleiner, behalten wir uns vor andere Personen zur gleichen Zeit spielen zu lassen.
Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet Minderjährigen ab 12 Jahren ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass, bzw. den Zugang zur Arena zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 2 Spielgeräte
Die Spielgeräte in unserer Arena werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. Sollte ein Gerät aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Spieler beschädigt werden, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro fällig, unabhängig davon, dass zusätzliche Schadenersatzansprüche bestehen.
Wir stellen kostenlose, abschließbare, Fächer zum Einschluss persönlicher Gegenstände zur Verfügung.
Für die Benutzung der Fächer und Garderobe wird unsererseits keine Haftung übernommen.
§ 3 Anweisungen
Sämtliche Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Personen welche gegen unsere Hausordnung und Anweisung des Personales verstoßen, werden unverzüglich der Arena verwiesen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, der es einer mündlichen Abmahnung nicht bedarf, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet werden kann.
§ 4 Eintrittspreise
Der Eintrittspreis wird sofort fällig und ist vor Spielbeginn an unserer Kasse zu entrichten. Erscheinen angemeldete Gruppen nicht, obwohl eine Buchung vorliegt, so wird der Eintrittspreis nach der Gesamtbuchung bei der Person eingefordert, die die Buchung veranlasst hat.
§ 5 Alkoholverbot
In der gesamten Arena besteht Alkoholverbot für Personen die das 16 Lebensjahr nicht erreicht haben. Wir behalten uns das Recht vor, Ausweiskontrollen durchzuführen.
Das Spielen in unserer Arena ist unter Alkoholeinfluss strikt untersagt.
Für den Fall, dass ein Nutzer unter Drogeneinfluss steht, führt dies ohne mündliche Abmahnung zur Kündigung des Benutzervertrages sowie zum Verweis aus der Arena.
§ 6 Rauchverbot
In den kompletten Räumlichkeiten sowie in der Arena herrscht absolutes Rauchverbot.
Bei Zuwiderhandlung, führt dies ohne mündliche Abmahnung zur Kündigung des Benutzervertrages sowie zum Verweis aus der Arena.
§ 7 Vorzeitige Beendigung
Wird die Nutzung der Arena vor Ablauf der hierfür gewährten Spielzeit beendet, so besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
§ 8 Bildmaterial
Das Fertigen von Foto oder sonstigem Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken innerhalb der Anlage ist untersagt.
§ 9 Gewerbliche Vertragspartner
Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit. Auch dann nicht wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.
§ 10 Hausrecht
Die Laserforce GbR und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Eine Haftung der Laser Tag Betreiber sowie deren Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern, dem Eigentümer des Geländes und der Arena, die Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Laser Tag Arena bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Diebstahl/Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Ausrüstung gleich welcher Art, sowie Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.
§ 11 Haftung
Bei Unfällen oder Verletzungen und daraus resultierenden Schäden bei Besuchern/Nutzern, welche durch die Benutzung der Ausrüstung oder der Arena hervorgerufen werden, übernehmen wir keine Haftung für fahrlässiges Verhalten. Unsere eigene Haftung für Schäden, die nicht Körper- oder Personenschäden, sowie unsere Haftung für durch uns oder durch unser Personal verursachte Schäden, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 12 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ergibt sich ausschließlich nach unserem Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Grünstadt, den 19.11.2014